|
|
|
|
|
|
| - Wie funktioniert Exportförderung? Wie funktioniert Exportförderung? Der Export von Waren ist mit zahlreichen politischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Hierzu zählen beispielsweise Währungsschwankungen, politische Unruhen und Zahlungsunfähigkeit des Importeuers. Ohne eine adäquate Versicherung werden diese Geschäfte daher selten abgeschlossen. Gerade bei großen und risikoreichen Projekten (über 10. Mio.€) sind kommerzielle Versicherungen jedoch teilweise nicht mehr bereit, das Risiko zu übernehmen. Hier springen staatlich unterstützte Exportkreditagenturen ein und versichern solche "nicht-marktfähigen" Risiken. Durch die öffentliche Haftung erklärt sich der Staat bereit, den Exporteur im Schadensfall aus öffentlichen Mitteln zu kompensieren und schadlos zu halten. Der Exporteuer bezahlt für die Haftung eine Prämie, sowie im Schadensfall einen Selbstbehalt zwischen fünf und zehn Prozent. Verantwortlich für die Exportförderung ist einzig der Bundesminister für Finanzen. Er wurde 2008 mit dem Ausfuhrförderungsgesetz (AFG) vom Parlament erneut bemächtigt, Kredite und Haftungen über 50 Milliarden Euro auszustellen. Das alleinige im AFG verankerte Ziel der Exportförderung ist die Verbesserung des Leistungsbilanz. Zur Begutachtung von Anträgen ist dem Bundesminister ein Beirat zur Seite gestellt, welche aus Ministerien und Sozialpartnern besteht. Der Bundesminister ist formal jedoch nicht an die Empfehlungen des Beirates gebunden. Banktechnisch übertrug das Ministerium die Abwicklung der Österreichischen Kontrollbank AG (OeKB) , welche somit als offizielle Exportkreditagentur (ECA) der Republik agiert. Die Bank prüft Projekte und wickelt Schadensfälle ab. Sie fungiert dabei nur stellvertretend als Bevollmächtigte des Bundesministeriums für Finanzen. Finanziell, politisch und rechtlich verantwortlich bleibt damit die Republik Österreich. Besitzverhältnisse und gesetzlicher Auftrag Die österreichische Exportkreditagentur (ECA) ist die OESTERREICHISCHE KONTROLLBANK AG. Eigentümer sind die Kommerzbanken (CA-Gruppe 24,75%, Bank Austria 16,14%, Raiffeisen Zentralbank 8,12%, Raiffeisen-Bankengruppe 5,00%, Erste Bank 12,89%, AVZ Finanz-Holding GmBH Wien 8,12%; weiters Schoellerbank 8,12%, BAWAG 5%, Bank f. Klagenfurt, Bank f. Tirol und Vorarlberg, Oberbank AG Linz, Österreichische Volksbanken AG) Das Kernstück der öffentlichen Exportfinanzierung sind die Garantien für Exportkredite und Beteiligungsfinanzierungen. Damit ist die OeKB die öffentliche Exportkreditagentur Österreichs. In dieser Funktion agiert die OeKB als Beauftragte des Bundes im Sinne des Ausfuhrförderungsgesetzes 1981. Das gesetzliche Mandat beauftragt die OeKB mit: Die OeKB wurde 1946 als Dienstleistungsunternehmen der österreichischen Kreditwirtschaft gegründet. Seit 1950 ist die OeKB mit der banktechnischen Gebarung der finanziellen Exportförderung der Republik Österreich durch den Bundesminister für Finanzen beauftragt. Seit der EU-Mitgliedschaft beschränkt sich die öffentliche Versicherungstätigkeit der OeKB auf "nicht marktfähige Risiken" außerhalb der EU und der meisten OECD-Länder. Darüber hinaus betreut die OeKB seit 1960 die Finanzierung des Exportes von Gütern und Leistungen auf vorwiegend mittel- und langfristige Zahlungsziele unter besonderer Beachtung des Investitionsgüterexportes und neuerdings immer stärker der Projektfinanzierung. Als Ziel der Förderung führt das Gesetz Transaktionen an, die eine direkte oder indirekte Verbesserung der österreichischen Leistungsbilanz bewirken oder die von österreichischem Interesse sind. Beim Antrag für eine öffentliche Haftung muss daher ein nachweisbarer österreichischer Anteil an den Exporten bzw. Investitionen festgestellt werden können. Die OeKB ist auch die entscheidende Anlauf- und Koordinierungsstelle für begünstigte Kredite im Sinne der Entwicklungshilfe ("Gebundene Kredite" oder "soft loans"). Die OeKB besitzt außerdem relevante Beteiligungen an anderen Unternehmen
im Geschäftsbereich Exportkredite:
Garantieleistungen des Bundes: Der Haftungsrahmen, in dem der Finanzminister Garantien erteilen darf,
wird im Ausfuhrförderungsgesetz festgelegt. (derzeit 50 Milliarden
). Der Bundesminister beauftragt die OeKB mit der banktechnischen
Durchführung dieser Förderung. Zur Begutachtung von Anträgen für Garantien unter 1 Mio. Euro hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) einen Beirat unter dem eigenen Vorsitz eingerichtet, mit einem Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der Wirtschaftskammer, der Bundesarbeitskammer, sowie der OeKB (letztere ohne Stimmrecht). Für Garantien über 1 Mio. Euro ist ein erweiterter Beirat eingerichtet mit Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Ministerien (für Finanzen, Wirtschaft und Arbeit, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie für auswärtige Angelegenheiten), der Sozialpartner (Wirtschaftskammer, Bundesarbeitskammer, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, Österreichischer Gewerkschaftsbund) sowie der Oesterreichischen Nationalbank. Auch die OeKB nimmt teil, aber ohne Stimmrecht. Der Auftrag zur Begutachtung ist streng eingeschränkt auf den gesetzlichen Auftrag. Die Vertreter in den Beiräten haben die Garantieanträge nach ihrem Beitrag für die Leistungsbilanz und der Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beurteilen. Außerdem sind die Teilnehmer in den Beiräten der Schweigepflicht unterworfen. Ein vereinfachtes Beispiel für ein öffentliches Garantiegeschäft soll den Ablauf veranschaulichen: Ein Unternehmen in Österreich, T.A. GmbH, vereinbart
mit einem Unternehmen in Uruguay, Rio de la Plata S.A., die Lieferung
von Hochleistungsturbinen (die mit einem hohen Inlandsanteil entworfen
und konstruiert werden) für ein geplantes Kraftwerk am Uruguay-Fluss. Das BMF wiederum legt die OeKB-Empfehlung routinemäßig
dem Beirat für Ausfuhrfinanzierung zur Begutachtung vor, ob der
Antrag den gesetzlichen Bedingungen entspricht und zur Verbesserung
der österreichischen Leistungsbilanz beiträgt. Dann erst schließen die T.A. und die Rio de la Plata
den Vertrag über die Lieferung der Turbinen. Sie vereinbaren z.B.
eine Zahlung binnen 12 Monaten in Raten. Plötzlich stellt sich heraus, dass die uruguayische
Zentralbank internationale Zahlungsschwierigkeiten in der Währung
Euro hat und deshalb die Summe nicht in Euro an die österreichische
Firma überweisen kann. In Uruguay geht nun die Schuld auf den Staat über,
während in Österreich die Forderung ebenfalls vom Staat übernommen
wird. In der Realität gibt es natürlich mehrere Varianten, das oben angeführte Muster bleibt aber im Großen und Ganzen gleich. |
|